Nutzungsbedingungen für die Nutzung von privaten Mieter- und Besucherparkplätzen
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der privaten Mieter- und Besucherparkplätze, die von der Parkwächter GmbH im Auftrag der Eigentümerschaft verwaltet werden.
2.1 Die Parkplätze sind ausschliesslich für die Mieter und deren Besucher bestimmt.
2.2 Jeder Mieter erhält einen zugewiesenen Parkplatz, der nicht an Dritte weitergegeben oder untervermietet werden darf.
2.3 Besucherparkplätze sind nur für die Dauer des Besuchs des Mieters zu nutzen.
2.4 Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Die Parkwächter GmbH und die Eigentümerschaft übernehmen keine Haftung für Schäden, die während der Nutzung der Parkplätze entstehen.
2.5 Bei Verstössen gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich die Parkwächter GmbH das Recht vor, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Einleitung eines audienzrichterlichen Verbots bei der zuständigen Behörde (Polizei/Gemeinde).
Die Benutzer sowie auch Parkwächter der Parkwächter GmbH führen regelmässige Parkplatzkontrollen im Auftrag von Immobilieneigentümern oder Mietern durch. Bei Verstössen gegen die Parkregeln wird eine Umtriebsentschädigung erhoben. Diese Umtriebsentschädigung wird Falschparkern auferlegt und dient der Deckung der entstandenen Verwaltungskosten.
4.1 Das Parken auf nicht zugewiesenen Parkplätzen oder das Abstellen von Fahrzeugen, die nicht den Nutzungsbedingungen entsprechen, ist untersagt.
4.2 Bei Zuwiderhandlungen kann die Parkwächter GmbH entsprechende Massnahmen ergreifen, einschliesslich das abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Fahrzeughalters.
4.3 Wiederholte Verstösse können zur Sperrung des Zugangs zu den Parkplätzen führen.
Im Fall von Falschparkern dokumentiert die Parkwächter GmbH alle Vorgänge, einschliesslich der Erfassung von Geodaten und Zeitstempeln. Wo vorhanden, wird auf ein richterliches Verbot hingewiesen.
Die Parkwächter GmbH behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Mietern schriftlich mitgeteilt und treten mit der Mitteilung in Kraft.
Immobilieneigentümer oder Mieter können eine Rückvergütung (Cashback) für erhobene Umtriebsentschädigung erhalten. Die Höhe und Bedingungen des Cashbacks werden individuell vertraglich festgelegt.
Falschparker können innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt einer Umtriebsentschädigung schriftlich Einspruch erheben, entweder über Umtriebsentschädigung auf https://www.parkwächter.info oder per E-Mail an ha@swisspw.ch.
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.2 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.